Benötige ich eine elektronische Ausfertigung der Urkundenübersetzung?
Einige englischsprachige Behörden akzeptieren zumindest vorab elektronische Ausfertigungen Ihrer beglaubigten Urkundenübersetzungen. Gemeinsam mit diesen Scans müssen Sie auch Scans Ihrer orginalsprachigen Unterlagen hochladen.
Gerne übersenden wir Ihnen (vorab) Farbscans Ihrer beglaubigten Übersetzungen, die Sie dann direkt mit Ihrem Antrag hochladen können.
In der Regel ist es aber unerlässlich, auf Verlangen auch die Originalübersetzung vorweisen zu können. Behörden, die zunächst eine elektronische Ausführung (einen Scan) aktzeptieren, führen immer wieder Integritätschecks durch und lassen sich die Papierausführungen nachschicken, da bei der Erstellung von Scans leichter Fälschungen vorgenommen werden können als bei Papierausführungen.
Wir empfehlen daher aus Kostengründen, eine Papierausführung direkt mitzubestellen, denn die nachträgliche erneute Anfertigung ist teurer.
Selbstverständlich können Sie dann den Scan selbst anfertigen. Rechtlich hat ein von Ihnen erstellter Scan genau die gleiche Gültigkeit wie ein Scan, den wir vor dem Versiegeln erstellen. Es handelt sich also um eine reine Serviceleistung unsererseits, bei der der optisch-formale Charakter des Scans der beglaubigten Übersetzung und nicht dessen Wertigkeit im Vordergrund steht.