Was ist eine Legalisation?
Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Für Urkunden aus vielen Staaten ist diese wechselseitig aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch die „Haager Apostille“ ersetzt.
Für Dokumente, die für das Ausland bestimmt sind, kann ebenfalls eine Legalisation oder Apostille erforderlich sein. Mitunter reicht es aber auch aus, die beglaubigte Übersetzung vom Landgericht, bei dem der Übersetzer vereidigt ist, endbeglaubigen zu lassen. Diese Endbeglaubigung holen wir gerne für Sie ein. Diese Beglaubigung wird auch Überbeglaubigung genannt. Das Gericht bestätigt per Apostille, dass der Übersetzer tatsächlich bei dem entsprechenden Landgericht vereidigt ist und dass die Unterschrift echt ist.
Verbindlich ist die Auskunft der Behörde, für welche die Übersetzungen bestimmt sind. Leider können hier die deutschen Behörden, wenn die Dokumente zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde gedacht sind, nicht immer zuverlässig Auskunft geben.