Was ist NAATI?
In Australien werden Übersetzer, die beglaubigte Übersetzungen anfertigen dürfen, also Übersetzungen, die von Behörden, Gerichten und Universitäten anerkannt werden, durch NAATI (National Accreditation Authority for Translators and Interpreters) akkreditiert.
Hier gibt es verschiedene Qualifikationsstufen. Um amtlich beglaubigte Übersetzungen anzufertigen, müssen australische Übersetzer für Stufe (Level) 3 akkreditiert sein. Seit einigen Jahren gibt es, auch für Übersetzer mit vielen Jahren erfolgreicher Berufstätigkeit, von NAATI die Aufforderung, an einem sogenannten Reakkreditierungsprozess teilzunehmen. Dieser erfolgt alle drei Jahre, in diesem Prozess werden Fortbildung und Qualifikation geprüft. Da dieser Reakkreditierungsprozess sehr aufwändig und teuer ist, nehmen nicht alle Übersetzer daran teil. Das sagt aber nichts über ihre Qualifikation aus.
In Deutschland werden Übersetzer, die beglaubigte Übersetzungen anfertigen, nicht von einer Behörde akkreditiert, sondern, wenn sie entsprechend qualifiziert sind und die jeweilige Rechtssprache beherrschen, von einem Gericht zugelassen. Sie sind dann ermächtigte, beeidigte oder vereidigte Übersetzer, der Begriff ist abhängig vom Bundesland. Auch die beglaubigten Übersetzungen, die von einem Landgericht oder Oberlandesgericht in Deutschland vereidigt, beeidigt oder ermächtigt sind, werden von den australischen Behörden und Universitäten voll umfänglich anerkannt.
Die formalen Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen sind in Deutschland strenger als in Australien.
Wichtig für Sie als Kunde oder Kundin ist weniger, ob ein Übersetzer bei NAATI oder von einem deutschen Gericht zugelassen wurde. Denn nicht alle NAATI Übersetzer haben sich auf die Übersetzung von Auswanderungsunterlagen spezialisiert, das ist ähnlich wie bei den Übersetzern in Deutschland. Wichtig ist also für Sie, einen Übersetzer mit der entsprechenden Fachkompetenz zu finden, sei er von NAATI akkreditiert oder in einem anderen Land zugelassen.
Diese Übersetzer kennen sich nicht nur mit den Anforderungen an amtlich beglaubigte Übersetzungen aus, sondern auch mit den Anforderungen der australischen Behörden.
Übrigens hat NAATI sein Verfahren derart geändert, dass auch die Eintragung in das NAATI Verzeichnis inzwischen gebührenpflichtig ist. Nicht jeder in Australien amtlich zugelassene Übersetzer, auch wenn er über die entsprechende Qualifikation verfügt, nimmt deshalb diesen Service in Anspruch.